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dc.contributor.editorKlein, Hans
dc.creatorJovanov, Rastko
dc.date.accessioned2017-11-01T10:17:43Z
dc.date.available2017-11-01T10:17:43Z
dc.date.issued2011
dc.identifier.urihttp://rifdt.instifdt.bg.ac.rs/123456789/1274
dc.description.abstractIn dieser Arbeit will ich erforschen ob Hegels Argumentationen am Ende des rechtlichen Teils der „Grundlinien der Philosophie des Rechts“ die Basis für das philosophische Denken einer politischen Gemeinschaft, die nicht mehr national begrenzt ist wie in der Zeit der Forschung Hegels, enthält. Die Frage ist ob und wie es möglich ist, dass die nationalen Staaten in den Friedens- und Anerkennungsbedingungen koexistieren können. Es handelt sich um die Verbreitung des Hegelschen Begriffs der Sittlichkeit jenseits des nationalen Staates und es wird behauptet, dass die Idee der Sittlichkeit sich zum Universalismus bewegt. Meine Forschung der Rechtsphilosophie Hegels konzentriert sich auf die Frage ihrer Geschichtlichkeit, bzw. auf die Forschung der Rolle des Anerkennungsprinzips am Niveau des internationalen Rechts und der Dialektik des Freiheitsbegriffs in der Weltgeschichte. Die These fokussiert sich auf das Hegelsche Verständnis des „äußerlichen Staatsrechts“, d.h. des internationalen Rechts, das zu der bislang wenig untersuchten Dimension seiner Anerkennungstheorie gehört. Ich werde versuchen zu zeigen, dass das was das Wesen des Staates ausmacht, seine Geschichtlichkeit sein muss. Der erste Teil der Arbeit – welche sich mit dem Problem der Geschichtlichkeit der Hegelschen Rechtsphilosophie durch die Untersuchung der weiteren Rolle des Anerkennungsbegriffs und durch die Auslegung der Dialektik der Freiheit am Niveau des internationalen Rechts beschäftigt – ist einer hermeneutischen Einführung in die gesamte Arbeitsproblematik gewidmet. Die erfahrenen Konflikte, die die Französische Revolution herstellte, als auch andererseits, die eigentliche Revolution, die die Philosophie im Kantischem Werk erlebte, stellen die Ursprünge des Hegelschen dialektischen Gedankens dar. Das letzte Kapitel dieses Abschnitts ist der Betrachtung des Verhältnisses zwischen der Philosophie und (ihrer) Zeit gewidmet. Die zweite, analytische Stufe der Arbeit wird aus dem folgendem Bestehen: (a) in der systematischen Analyse der Rehabilitation der praktischen Philosophie in der Rechtsphilosophie mit besonderen Akzent auf Hegels philosophisches Konzept der Idee des Staates als Wirklichkeit der sittlichen Freiheit; sowie (b) in der Interpretation der letzten Paragraphen des rechtlichen Teils der Rechtsphilosophie, in denen Hegel die Relationen zwischen souveränen Staaten unter dem Titel „Das äußere Staatsrecht“ thematisiert. Das Problem der Stelle welche das äußere Staatsrecht, bzw. das internationale oder sog. Völkerrecht in Hegels philosophischem System einnimmt, stellt die Konzeption und den Inhalt der Hegelschen politischen Philosophie in Frage. Völkerrecht ist die einzige Stelle im enzyklopädischen System der Hegelschen Philosophie, die zugleich die Lehre des objektiven Geistes, durch den Übergang zur Weltgeschichte, bzw. zur Philosophie des absoluten Geistes, abschließt, es aber –über der starken Einführung der Geschichtlichkeit in den Begriffen seiner politischen Philosophie – auch öffnet, weil es die einzige richtige Stelle weiterer Fortsetzungen und Anknüpfungen auf die politische Philosophie Hegels ist. In der Ergiebigkeit heutiger, meistens am Prinzip der Intersubjektivität gerichteten Interpretationen der Rechtsphilosophie Hegels, bleibt die Rolle des Anerkennungsbegriffs im Hegelschen Verständnis des Völkerrechts eine der vergessenen Fragen. Innerhalb dieses Arbeitsteils, widmete ich die besondere Achtung der Auseinandersetzung Hegels mit der politischen Philosophie Kants. Der abschließende Abschnitt der Arbeit ist unter anderem mit den folgenden Fragen bestimmt: Welche Rolle soll der Anerkennungsbegriff im „äußeren Staatsrecht“ haben, damit sich die konkrete Freiheit außerhalb der national-ethnischen Grenzen verwirklicht? Ist es möglich, den Begriff der Sittlichkeit außerhalb derselben Grenzen zu denken? Kann die Sittlichkeit durch den Begriff des Weltgeistes vergeschichtlicht werden? Das Argument, dass Hegel nicht auf die ethnisch und staatlich dezentralisierte Sittlichkeit bei der Verwerfung der möglichen künftigen minimalen Stiftung der Einheit der europäischen Völker beharrt, kann in der Andeutungen der Rechts- und Geschichtsphilosophie gefunden werden. Ihren Analysen und das Verständnis der Tendenzen, die Hegels rechtspolitische Philosophie verfolgt, ist diese Arbeit gewidmet.deu
dc.languagede
dc.publisherVienna : University of Vienna, Fakultät für Philosophie und Bildungswissenschaft
dc.rights.urihttps://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/
dc.subjectpolitische philosophie
dc.titleFreiheit und internationales Recht: die Geschichtlichkeit der Rechtsphilosophie Hegelsdeu
dc.typedoctoralThesis
dc.rights.licenseBY-NC-ND
dcterms.abstractЈованов, Растко; Фреихеит унд интернатионалес Рецхт: дие Гесцхицхтлицхкеит дер Рецхтспхилосопхие Хегелс;
dc.type.versionpublishedVersion
dc.identifier.rcubhttps://hdl.handle.net/21.15107/rcub_rifdt_1274


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